Gesetzliche Rahmenbedingungen in einigen Europäischen Staaten diskriminieren Paare mit legitimem Wunsch nach einem Kind!
Während in Österreich (z.B. in Bregenz und Salzburg – siehe www.ivf.at) bzw. in der Tschechischen Republik (z.B. in Pilsen – siehe www.ivf-institut.cz) eine Auswahl der Embryonen nach dem besten Entwicklungspotenzial möglich ist und vor allem auch die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik (großzügigere Auslegung als in Deutschland) in Pilsen erlaubt ist, gilt nach wir vor das sehr restriktive Embryonenschutzgesetz in Deutschland, wo dies intensivst von den Behörden kontrolliert wird.
In europäischen Ländern außerhalb von Deutschland und der Schweiz können erfolgsversprechendere Methoden eingesetzt werden.
Zu Details siehe:
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/befruchtung_1.7727098.html
http://www.saez.ch/pdf_d/2010/2010-36/2010-36-415.PDF
(Bleichenbacher M, Heitlinger E, Imthurn B, im Namen der AGART-Gruppe. Die Vision von assistierter Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz. Schweizer Ärztezeitung, 41, 2010: 1373-1377)
http://www.springerlink.com/content/p8640452g5x12338/
(Diedrich K. Embryonenschutzgesetz - Brauchen wir eine Änderung? Der Gynäkologe 2010, 43(7): 612-614, DOI: 10.1007/s00129-010-2599-0)
Univ. Prof. Dr. Herbert Zech